Kurzzeitpflege
Regelungen
   
Für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege können Leistungen der Pflegekasse beantragt werden. Für 28 Tage pro Jahr oder bis zu 1.432 € je nach Pflegestufe werden die Pflegekosten übernommen. Der Gast in der Kurzzeitpflege trägt einen Eigenanteil für die Verpflegung.

Laut Gesetz übernimmt der Hausarzt die medizinische Versorgung, therapeutische Dienste werden dann auf Rezept verordnet und vermittelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZP übernehmen die Grund- und Behandlungspflege sowie die Betreuung.

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 24.12.2004