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Ambulanter Pflegedienst
Wer trägt die Kosten für die Leistungen?
Krankenkassen
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die ärztlich verordnet werden.
- Pflegekassen
- Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für ambulante Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit.
- Versorgte Personen
- Leistungen, die nicht durch die bisher angeführten Kostenträger oder andere (z. B. Sozialamt) übernommen werden, müssen durch Eigenmittel der zu versorgenden Personen finanziert werden.
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 23.12.2004
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