Ambulanter Pflegedienst
Wer trägt die Kosten für die Leistungen?  
  • Krankenkassen
    • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die ärztlich verordnet werden.
  • Pflegekassen
    • Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für ambulante Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit.
  • Versorgte Personen
    • Leistungen, die nicht durch die bisher angeführten Kostenträger oder andere (z. B. Sozialamt) übernommen werden, müssen durch Eigenmittel der zu versorgenden Personen finanziert werden. 
 
Raphael Akut
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 23.12.2004