Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V
Seit 2005 sind alle zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V abzugeben. Hierdurch entsteht für Interessierte eine erhöhte Transparenz der Krankenhausleistungen und ein Einblick in die Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung. Durch Anklicken des Deckblattes öffnet sich der aktuelle Qualitätsbericht als pdf-Dokument (3 MB).
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