Klinisches Ethikkomitee
Die Patientenverfügung

Jeder von uns kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Lage kommen, selbst keine Entscheidung treffen zu können. Eine Patientenverfügung kann in dieser Situation eine wichtige Hilfe für den Arzt sein, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und entsprechend diesem Willen zu handeln.

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung („Patiententestament”) ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihren Willen für den Fall formulieren, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen oder diese abzulehnen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls längere Zeit bewusstlos sind oder eine schwere Hirnschädigung erlitten haben. Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht bemächtigen Sie eine Vertrauensperson, die für die Umsetzung der Patientenverfügung und andere persönliche Angelegenheiten sorgt. Selbst nahe Angehörige (zum Beispiel Ehepartner oder volljährige Kinder) benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie entscheiden zu können.
Ein kurzes Informationsblatt bietet Ihnen einige Informationen zum Thema. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihren Besuch!

 Informationsblatt zur Patientenverfügung

 

Foto: franzi / pixelio

 
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 26.01.2010