MOBIL WERDEN

Schnell wieder auf den Beinen, gut und schmerzfrei zurück in den gewohnten Alltag, das ist das Ziel der Rehabilitation. Der Erfolg der Operation wird durch eine Therapie im Anschluss gesichert.

Um den Behandlungserfolg nach Ihrer Operationen am Bewegungsapparat langfristig zu optimieren, ist eine Therapie sinnvoll und nötig. In den kompetenten Händen unserer Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind Sie bestens aufgehoben. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell wieder auf den Beinen sind.

Wir gehen auf Ihre Wünsche ein!

Noch während Ihres stationären Aufenthaltes besprechen wir mit Ihnen die Nachbehandlung und legen gemeinsam weitere Maßnahmen fest. Unsere Mitarbeiter leiten Ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation zügig und verlässlich ein.

Im ambulanten Bereich wird die weitere Betreuung im Regelfall durch die Ärztin oder den Arzt erfolgen, die bzw. der Sie auch bei uns eingewiesen hat. Das vorgeschlagene Nachbehandlungskonzept ist im Arztbrief beschrieben.
Wir arbeiten mit einer Reihe von Rehabilitationskliniken zusammen und können Ihnen einen stationären Aufenthalt vermitteln. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunkts, Ihres Wohnorts, Ihres persönlichen Wunsches und der Vorgaben Ihrer Krankenversicherung suchen wir eine Einrichtung für Sie und organisieren die Verlegung.

Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZaR)

Viele Patientinnen und Patienten haben das Bedürfnis, während der Rehabilitation in heimischer Umgebung zu bleiben. Aus diesem Grund haben einige Krankenhäuser Münsters vor einigen Jahren das Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZaR) gegründet, eine moderne Alternative zur stationären Anschlussbehandlung. Hier wird ein breites Spektrum an Therapiemöglichkeiten angeboten. Dies erlaubt den Patientinnen und Patienten ein intensives physiotherapeutisches Programm, eine schnelle Wiederherstellung der eingeschränkten Funktionen und gleichzeitig die Wiedereingliederung in den Beruf und das private Umfeld. Notwendig ist allerdings ein ausreichendes Maß an Mobilität sowie die Zustimmung der Krankenkasse bzw. des Kostenträgers, die wir auf Wunsch für Sie beantragen.


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