Neue Besucherregelung ab dem 20.05.2020

Mehrere Besucher gehen über einen Flur

, Raphaelsklinik, Münster

Bitte beachten Sie die Dokumente am Ende dieser Seite!

Seit Beginn der Covid-Pandemie wurde den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen per Corona-Schutzverordnung eine Besuchersperre auferlegt. Zum Schutz der Mitpatienten und des Krankenhauspersonals haben wir diese Vorgaben konsequent umgesetzt. An die landesweite Besuchersperre sind wir bis einschließlich zum 19.05.2020 gebunden.

Mit der am 11. Mai 2020 in Kraft getretenen aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung werden diese Vorgaben durch das Land NRW teilweise gelockert. Mit diesen Lockerungen sind jedoch präzise Vorgaben an das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Krankenhäuser verbunden. Voraussichtlich ab dem 20.05.2020 wollen wir Ihnen auch in unserem Krankenhaus wieder Patienten-Besuche ermöglichen. Um den Vorgaben der Verordnung zu entsprechen und weiterhin den Schutz von Patienten und Mitarbeitenden sicherzustellen, gelten ab dem 20.05.2020 die folgenden Rahmenbedingungen:

  • Ab einem stationären Aufenthalt von mindestens drei Tagen sind Besuche möglich.
  • Besuche sind montags bis sonntags in der Zeit von 15:00 – 19:00 Uhr möglich.
  • Die Anzahl der Besucher ist auf maximal zwei Personen begrenzt. Diese sind bei der Aufnahme namentlich zu benennen. Zeitgleich ist nur durch eine dieser beiden Personen ein Besuch möglich.
  • Besuche sind auf höchstens eine Stunde zu begrenzen.

Bitte beachten Sie, dass auch in unseren Häusern das Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist. Bringen Sie bitte dazu Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit. Beachten Sie bitte auch, dass allen Besuchern der Zutritt zu den Stationen nur nach vorheriger Registrierung und nach Durchführung eines kurzen Screenings – inklusive einer Überprüfung der Körpertemperatur – am Check-Point gestattet ist. Sie finden diesen Checkpoint im Eingangsbereich. Jeder Besucher wird dabei in einem Besucherregister gemäß den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung erfasst. Hinweise zum Datenschutz finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Wie bisher auch werden wir auf besondere Einzelfälle, z. B. bei Patienten in einer Palliativversorgung, in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten individuell reagieren. Sprechen Sie uns dazu bitte vorher unter (0251) 5007-0 an. Die Kollegen und Kolleginnen am Empfang stellen den Kontakt zum behandelnden Arzt oder Ärztin her.

Zur Verkürzung der Wartezeit bitten wir Sie, die Checkliste für Besucher bereits vorab auszufüllen und bei Ihrem Besuch mitzubringen. Das Ausfüllen der Checkliste ist zum Besuch notwendig.